Vermietung Info-Haus

Impressionen Info-Haus

Im Jahr 2016 wurde das neue Infohaus des OKV Roggwil eingeweiht. Es wurde direkt an das bereits bestehende, als Futterhaus benutzte Haus angebaut.

 

Das Haus bietet Sitzgelegenheiten für bis zu 30-40 Personen und kann in den kühleren Jahreszeiten mit einem gemütlichen Schweden-Ofen beheizt werden.

Im Sommer steht ein Sitzplatz mit Grill, Sonnenstore und Sonnenschirmen zur Verfügung.

Die Benützung der modernen Küche mit Kaffeemaschine, Abwaschmaschine und Kühlschrank ist im Mietpreis inbegriffen.

Infohaus Bergweiher Benützungsvorschriften

1.   Geschirr, Besteck und Gläser à 40 Stk. sowie Pfannen und Grillrost stehen zur Verfügung. Die 

     Küchenwäsche muss vom Benützer selbst mitgebracht werden.


2.  Zum Infohaus ist Sorge zu tragen. Es ist unmittelbar nach Benützung zu reinigen und in seinen

     angetroffenen Zustand zu erstellen. Dabei ist Folgendes zu beachten:


  • Das Feuer ist nicht mit Wasser zu löschen
  • Das Gebrauchte Geschirr, Besteck etc. muss gereinigt werden, Geschirrspülmaschine steht zur Verfügung
  • Der Grillrost ist mit der Drahtbürste zu reinigen
  • Der Fussboden muss besenrein gereinigt werden
  • Der Abfall ist ausnahmslos wegzuräumen und mitzunehmen
  • Die Toiletten sind gereinigt abzugeben
  • Der Schwedenofen darf zum Heizen benützt werden, Holz steht zur Verfügung
  • Das Infohas ist in gereinigtem Zustand abzugeben. Sind zusätzliche Aufräumungs- oder Reinigungsarbeiten durch den Hüttenwart nötig, so sind diese vom Benützer nach Aufwand zu entschädigen.


Wer das Infohaus in schlechtem Zustand verlassen hat oder für eine sorgfältige Benützung keine

      Gewähr bietet, verliert den Anspruch auf weitere Benützungsbewilligungen.

 

3.  Schulpflichtige dürfen das Infohaus nur in Begleitung von Erwachsenen Personen benützen.


4.  Die Verwendung von Musikanlagen sowie das Abfeuern von Feuerwerkskörpern ist aus Rücksicht auf      die Tiere strengstens untersagt.


5.  Es ist Rücksicht auf die Tiere in der Weiheranlage zu geben. Das eingezäunte Weihergelände darf

     nicht betreten werden. Die Vollieren dürfen nicht betreten werden. Das alte Gebäude mit Vollieren

     darf nicht betreten werden.


6.  Die Benützer haften solidarisch für allen Schaden, der durch die Benützung des Infohauses

     entstehen kann, insbesondere auch für allfällige Brandschäden.


7.  Der OKV Roggwil lehnt jede Haftbarkeit für Unfälle und Schäden, welche bei der Benützung des

     Infohauses entstehen, ab. Insbesondere wird die Haftung als Werkeigentümer gemäss

     Art. 58 OR ausdrücklich wegbedungen.


8.  Der Hüttenwart ist ermächtigt Kontrollen durchzuführen.


9.  Schlüsselübernahme sowie Schlüsselabgabe erfolgt nach Vereinbarung mit dem Hüttenwart.


10. Die Benützungsgebühr ist bei Abgabe des Infohauses in bar zu bezahlen. Die Kosten für den

     Stromgebrauch sind in dieser Gebühr inbegriffen.


11.Mietgebühr CHF 100.00 für Ortsansässige, CHF 150.00 für Auswärtige

 

                                                                                                         



Roggwil, 26.11.2018